Der Mieter einer Wohnung klingelte zu allen unmöglichen Zeiten an den Türen seiner Nachbarn. Weiterhin beleidigte und bedrohte er sie. Er sprang lautstark schreiend weibliche Bewohner im Treppenhaus an und schrie ohne Anlass von seinem Balkon. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis im Juli 2013 fristlos. Die Situation eskalierte weiter.
So versuchte er dann im August 2013 gewaltsam in die Wohnung von Mitmietern einzudringen. Dann beschmierte er die Wohnungstüren seiner Nachbarn mit Ketchup und sagte dabei zu jedem Nachbarn, dass es auch sein Blut sein könnte.
Die später eingereichte Räumungsklage gewann die Vermieterin. Die Vermieterin habe es nicht dulden müssen, dass ein Mieter versucht gewaltsam in die Wohnung anderer Mieter einzudringen und diese massiv durch vorgetäuschtes Blut in Angst und Schrecken versetzt.
(AG Hannover, Urteil vom 04.02.2014 – 406 C 8685/13)