Der Vermieter behielt 1.900 Euro von der Kaution ein, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer beschädigt worden sei.
Ein Sachverständiger bestätigte dies. Dennoch hat der Vermieter nach Ansicht des AG Düsseldorf kein Recht, die Kaution einzubehalten. Urinieren im Stehen sei zunächst weit verbreitet. Der Vermieter hätte deshalb auf eine Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen.
Wörtlich meint das AG Düsseldorf: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“
(AG Düsseldorf – Az.: 42 c 10583/14).